Dies ist ein Header, mit dem wir Sie auf willkommen heißen möchten. Für den weiteren Inhalt ist dieser nicht relevant. Sie sind hier: Startseite > Bürgerservice Online-Rathaus Organisation Telefon: 0441 235-2305 Fax: 0441 235-3410 Adresse: Pferdemarkt 14 26121 Oldenburg Generelle Erreichbarkeit Öffnungszeiten Tag Uhrzeit Montag: 8. 00 -12. 00 und 13. 30 - 15. 30 Dienstag: 8. 30 Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 8. 30 Freitag: 8. 00 Das Amt für Teilhabe und Soziales unterstützt hilfebedürftige Menschen bei der Sicherung der Existenzgrundlage. Des Weiteren kann Hilfe in besonderen Lebenslagen gewährt werden. Zur Übersicht der Verwaltung
Dann schreibt das Amt einen Plan. Der Plan heißt: Hilfe-Plan. In dem Plan geht es nur um Sie. In dem Plan steht zum Beispiel: Welche Hilfe Sie bekommen sollen. Und von wem Sie die Hilfe bekommen sollen. Und was Sie allein machen können. Der Hilfe-Plan ist Ihr Plan. Und Sie machen beim Plan mit. Sagen Sie alles, was Ihnen wichtig ist. Nur dann wird der Plan gut für Sie. Was muss ich mitbringen? Sie können im Amt auch eine Beratung bekommen. Wenn Sie nur zur Beratung kommen, dann müssen Sie nichts mitbringen. Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, dann müssen Sie diese 4 Sachen mitbringen: Ein Brief, in dem steht: Sie haben eine Behinderung. Das Fachwort dafür ist: Nachweis über die Behinderung Eine Bescheinigung, die zeigt Wie viel Geld Sie regelmäßig bekommen. Zum Beispiel wie viel Lohn Sie bei der Arbeit bekommen. Das Fach-Wort dafür ist: Einkommens-Nachweise. Eine Bescheinigung, die zeigt: Wie viel Miete Sie bezahlen müssen. Das steht zum Beispiel in Ihrem Miet-Vertrag. Eine Bescheinigung, die zeigt: Wie viel Geld auf Ihrem Spar-Buch ist.
Dies ist ein Header, mit dem wir Sie auf willkommen heißen möchten. Für den weiteren Inhalt ist dieser nicht relevant. Telefon: 0441 235-3863 Fax: 0441 235-2154 Adresse: Bergstraße 25 26122 Oldenburg Generelle Erreichbarkeit Öffnungszeiten Tag Uhrzeit Montag: Nach Vereinbarung Dienstag: Nach Vereinbarung Mittwoch: Nach Vereinbarung Donnerstag: Nach Vereinbarung Freitag: Nach Vereinbarung Zur Übersicht der Verwaltung
Servicezeiten
Hilfe aus einer Hand: Grundsicherung für ukrainische Geflüchtete © Pixabay/Pexels Zukünftig werden die Sozialleistungen für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch II erfolgen. Eine entsprechende Gesetzesänderung soll zum 1. Juni in Kraft treten. Die Stadt Oldenburg und das Jobcenter Oldenburg begrüßen diese politische Entscheidung sehr: "Durch den Wechsel in das Sozialgesetzbuch werden den ukrainischen Kriegsflüchtlingen künftig umfassende Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die Gesundheitsversorgung und die Integration in den Arbeitsmarkt gewährleistet", so Sozialdezernentin Dagmar Sachse. "Somit werden sie noch zielgerichteter und umfassender unterstützt. " Mit dem Bund-Länder-Beschluss sind sowohl höhere Bezüge als auch weitere Vorteile verbunden. Was ändert sich für die Geflüchteten? Bisher ist das Amt für Zuwanderung und Integration für die Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig.